Rechtsprechung
LSG Bayern, 08.07.2004 - L 14 RJ 162/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Altersrente; Anrechnung von in der ehemaligen Sowjetunion zurückgelegten Versicherungszeiten; Berücksichtigung im Rahmen des Fremdrentenrechts; Zugehörigkeit zum deutschen Sprachkreis und Kulturkreis (dSK)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 11.10.2001 - S 10 RJ 2130/97
- LSG Bayern, 08.07.2004 - L 14 RJ 162/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.09.1991 - 4 RA 89/90
Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis
Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2004 - L 14 RJ 162/02
Eine Mehrsprachigkeit steht der Zugehörigkeit zum dSK dann nicht entgegen, wenn der Verfolgte die deutsche Sprache wie eine Muttersprache beherrscht und sie in seinem persönlichen Bereich überwiegend gebraucht hat (u.a. BSG vom 26.09.1991 - 4 RA 89/90 - in SozR 3-5070 § 20 Nr. 2).Das Bundessozialgericht hat sich mehrfach mit vergleichbaren Sachverhalten beschäftigt und dazu entschieden, derjenige, der Deutsch als Muttersprache gesprochen hat und nach Beendigung der Verfolgungsmaßnahmen zunächst weiter im persönlichen Lebensbereich verwendet, die durch den Gebrauch der deutschen Sprache vermittelte Zugehörigkeit nicht unmittelbar in dem Zeitpunkt verliert, von dem an der Gebrauch der deutschen Sprache im persönlichen Lebensbereich nicht mehr überwiegt; sie bleibt regelmäßig für eine Übergangszeit von bis zu 20 Jahren erhalten (BSG vom 19.04.1990 - 1 RA 105/88 - und 26.09.1991 - 4 RA 89/90 - in SozR 3-5070 § 20 Nrn.1 und 2;… vom 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R - in SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).
Zu berücksichtigen sind die persönlichen Gründe, die zum Nichtgebrauch der deutschen Sprache geführt haben, sowie die objektiven Lebensverhältnissen, sofern sie durch die Verfolgung bzw. Vertreibung wesentlich geprägt sind: eine indizielle Bedeutung für eine freiwillige Abkehr vom dSK kommt dem Sprachverhalten um so weniger zu, je mehr die objektiven durch die Verfolgung/Vertreibung geprägten Lebensverhältnisse einen Wechsel der Sprache erzwungen haben (BSG vom 26.09.1991 a.a.O.).
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R
Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen …
Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2004 - L 14 RJ 162/02
Das Bundessozialgericht hat sich mehrfach mit vergleichbaren Sachverhalten beschäftigt und dazu entschieden, derjenige, der Deutsch als Muttersprache gesprochen hat und nach Beendigung der Verfolgungsmaßnahmen zunächst weiter im persönlichen Lebensbereich verwendet, die durch den Gebrauch der deutschen Sprache vermittelte Zugehörigkeit nicht unmittelbar in dem Zeitpunkt verliert, von dem an der Gebrauch der deutschen Sprache im persönlichen Lebensbereich nicht mehr überwiegt; sie bleibt regelmäßig für eine Übergangszeit von bis zu 20 Jahren erhalten (…BSG vom 19.04.1990 - 1 RA 105/88 - und 26.09.1991 - 4 RA 89/90 - in SozR 3-5070 § 20 Nrn.1 und 2; vom 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R - in SozR 3-5050 § 17a Nr. 3). - BSG, 19.04.1990 - 1 RA 105/88
Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis nach dem WGSVG
Auszug aus LSG Bayern, 08.07.2004 - L 14 RJ 162/02
Das Bundessozialgericht hat sich mehrfach mit vergleichbaren Sachverhalten beschäftigt und dazu entschieden, derjenige, der Deutsch als Muttersprache gesprochen hat und nach Beendigung der Verfolgungsmaßnahmen zunächst weiter im persönlichen Lebensbereich verwendet, die durch den Gebrauch der deutschen Sprache vermittelte Zugehörigkeit nicht unmittelbar in dem Zeitpunkt verliert, von dem an der Gebrauch der deutschen Sprache im persönlichen Lebensbereich nicht mehr überwiegt; sie bleibt regelmäßig für eine Übergangszeit von bis zu 20 Jahren erhalten (BSG vom 19.04.1990 - 1 RA 105/88 - und 26.09.1991 - 4 RA 89/90 - in SozR 3-5070 § 20 Nrn.1 und 2;… vom 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R - in SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).